neuf second hand gmbh

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN neuf second hand gmbh
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  1. Mit Abgabe der Kommissionsware erkennen die Lieferantinnen und Lieferanten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von neuf second hand gmbh an.

  2. Wir nehmen ausgewählte, modische und neuwertige Damen- und Herrenbekleidung sowie Schuhe und Accessoires in Kommission. Sportbekleidung, Brautmode und Ballkleider nehmen wir nicht an. Wir präferieren Artikel von Designerlabels. Wir kaufen keine Artikel an. Waren werden möglicherweise nach Absprache abgeholt.

  3. Die Annahme der Kommissionsware und das Abholen der nicht verkauften Ware erfolgt Mittwoch bis Freitag von 10.00 – 18.00 Uhr. Am Samstag nehmen wir keine Kommissionsware an.

  4. Die Auswahl der angebotenen Kommissionsartikel liegt im Ermessen von neuf second hand gmbh. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens neuf second hand gmbh.

    Folgende Brands werden nicht angenommen:

    Ami Su, 5th Avenue, Angelo Litrico, Anna Field, Avant Première, A.P. (Manor), Apanage, APART, ASOS,
    Baby-club, Banana Republic, Bata, Bershka, Best Connection, bonita,
    C&A (inkl. Sub-Brands), Canda, Cappucino, Carina, Cecil, Censored, Cheap Monday, Chicoré, Clockhouse, Coop (inkl. Sub-Brands), Cube,
    Dosenbach (inkl. Sub-Brands),
    elegnance, Essentiel, ESPRIT (inkl. Sub-Labels Edc usw.), Etam,
    Fishbone, Freesoul,
    H&M, Heine, Here + There,
    Jack Jones, Jake`s,
    Last Scene,
    M.A.C., Madeleine, Mango (MNG inkl. sämtliche Sub-Brands), Maddison, Manor, mexx, Morgan, Naturaline, New Look, Nulu, New Yorker, Nikita, NoName, Nulu–New Look,
    Olsen, Only,
    Palomino, Passeport, Promod,
    R
    iver Island, Rodeo,
    Sasch, Scooter, Smog, Spengler, Street One, Switcher,
    Tally Weil, Teddy`s, Tom Tailor, Topshop, The Sixth Sense,
    Vero Moda, Via Appia, VILA,
    Weekday, Westbury,
    Yessica, Your Sixth Sense, Yendi, YES OR NO,
    Zalando, Zara (inkl. sämtliche Sub-Brands), Zebra, Zero

    Diese Liste kann jederzeit von neuf second hand GmbH angepasst werden.

  5. Die Artikel müssen saisonal und in einwandfreiem Zustand sein. Gewaschen/gereinigt, gebügelt sowie flecken- und fusselfrei. Bitte kontrollieren Sie die Artikel vor der Anlieferung sorgfältig. Sollten wir - auch nach der Warenannahme – Verschmutzungen oder Beschädigungen entdecken, werden wir Sie zur Abholung der Ware per E-Mail benachrichtigen. Ansonsten wird die Ware innerhalb von 14 Tagen an eine gemeinnützigen Organisation weiter gegeben.

  6. Die Dauer eines Auftrages beträgt drei Monate. Die Lieferantinnen und Lieferanten erhalten bei Warenabgabe eine Annahmequittung, auf welcher die Anzahl der angenommenen Artikel festgehalten wird. Die Lieferantinnen und Lieferanten entscheiden, ob die nicht verkaufte Ware abgeholt, oder einem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden soll (z.B. Seraphisches Liebeswerk Solothurn, Gassenküche Solothurn). Die Entscheidung bleibt verbindlich. Sämtliche nicht verkaufte respektive nicht abgeholte Kommissionsware wird nach Ablauf der Auftragsdauer und Abholfrist von 14 Tagen einer gemeinnützigen Organisation gespendet.

  7. Die Einhaltung des Abholtermins ist Sache der Lieferantinnen und Lieferanten. Den Abholtermin für die zu retournierenden Ware wird im Voraus von den Lieferantinnen und Lieferanten per E-Mail angekündigt, damit das neuf Team die Ware termingerecht bereit stellen kann.

  8. Die Lieferantinnen und Lieferanten erhalten innerhalb einer Woche nach Abgabe der Kommissionsware per E-Mail einen PDF-Lieferschein zugestellt. Auf diesem sind folgende Informationen aufgeführt:

    1. Kunden- und Artikelnummer
    2. Datum der Annahme sowie Ende der Verkaufsperiode (= Abholtermin)
    3. Artikelbeschreibung, Grösse und Label
    4. Verkaufspreis, inkl. 7,7 % MwSt
    5. Kommissionsbetrag (30 % vom erzielten Netto-Verkaufspreis)
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  9. Der Verkaufspreis wird durch neuf second hand gmbh festgelegt. In Ausnahmefällen erfolgt die Preisgestaltung in Absprache mit den Lieferantinnen und Lieferanten. Nachforderungen auf dem festgelegten Verkaufspreis sind nicht möglich. Mit der Abgabe der Ware erklären sich die Lieferantinnen und Lieferanten einverstanden, dass im Verlauf der Auftragsdauer eine Preisreduktion von bis zu 20 % vom ursprünglichen Verkaufspreis erfolgen darf.

  10. Kommissionsbeträge von verkauften Artikeln werden auch während der Auftragsdauer bar ausbezahlt. Das Nachfragen über den Stand der verkauften Artikel ist Sache der Lieferantinnen und Lieferanten und kann per E-Mail erfolgen.

  11. Die Kommissionsware wird von neuf second hand gmbh mit Sorgfalt behandelt und ist im Geschäft gegen Feuer- und Wasserschäden sowie gegen Einbruchdiebstahl versichert. Neuf second hand gmbh ist bemüht, Diebstahl und Beschädigungen zu vermeiden, übernimmt jedoch bei Ladendiebstahl, oder mutwilliger Beschädigung der Ware keine Haftung.

  12. Ein Umtausch von gekauften Artikeln ist nicht möglich. Barzahlungen und bargeldlose Zahlungen sind möglich.​

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ÖFFNUNGSZEITEN​

Montag-Dienstag                                   geschlossen
Mittwoch -Donnerstag- Freitag  10.00h-13.00h
Mittwoch -Donnerstag- Freitag  14.00h-18.30h
Samstag                                                       10.00h-16.00h
                                                                           durchgehend geöffnet
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(Samstags keine Warenannahme)
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